Die Quappe darf beangelt werden!

Durch | 24/02/2020

Die langjährige Arbeit die Quappe wieder anzusiedeln trägt nun für alle Angler Früchte. Sie darf ab dem 28.02.2020 unter folgende Bestimmungen beangelt werden.

Schonzeit: 15. Dezember bis 28. Februar

Mindestmaß: 35 cm

Fangbegrenzung: 2 Quappen pro Tag je Angler

Zum Fang der Quappe dürfen nur Angelruten eingesetzt werden.

Im Regierungsbezirk Arnsberg dürfen Quappen nur in den folgenden Gewässern beangelt werden.

  • Hennetalsperre
  • Möhnetalsperre
  • Möhne unterhalb der Talsperre bis zur Mündung in die Ruhr
  • Ruhr vom Stadtgebiet Meschede bir zur Bezirksgrenze bei Hattingen (bei Grenzverlauf in Gewässermitte auf Seite des Regierungsbezirks Arnsberg)
  • Lippe vom Stadtgebiet Lippstadt (einschließlich) bis zur Bezirksgrenze bei Altenbork (bei Grenzverlauf in Gewässermitte auf Seite des Regierungsbezirks Arnsberg) mit dem Nebengewässer Ahse
  • Westdeutsches Kanalsystem im R egierungsbezirk Arnsberg (Rhein-Herne-Kanal in Herne; Dortmund-Ems-Kanal in Dortund; Datteln-Hamm-Kanal in Hamm)

Diese Ausnahmegenehmigung ist gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2024.